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Neue Schweizer MwSt-Sätze 2024 - Was du wissen musst

Ab dem 1. Januar 2024 musst du dich in der Schweiz auf neue Mehrwertsteuersätze einstellen:

  • Der Normalsatz steigt von 7,7% auf 8,1%.
  • Der reduzierte Satz erhöht sich von 2,5% auf 2,6%.
  • Der Sondersatz geht von 3,7% auf 3,8% hoch.

Ab dem 1. Januar 2024 musst du dich in der Schweiz auf neue Mehrwertsteuersätze einstellen:

  • Der Normalsatz steigt von 7,7% auf 8,1%.
  • Der reduzierte Satz erhöht sich von 2,5% auf 2,6%.
  • Der Sondersatz geht von 3,7% auf 3,8% hoch.

Wichtig für dich: Der Zeitpunkt der erbrachten Leistung bestimmt, welcher Steuersatz anzuwenden ist, nicht das Datum deiner Rechnung oder Zahlung. Für Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 gilt noch der alte Steuersatz (zum Beispiel 7,7%), und ab dem 1. Januar 2024 musst du den neuen Steuersatz (zum Beispiel 8,1%) verwenden.

Wenn du Leistungen anbietest, die über das Jahresende hinausgehen, musst du das Entgelt anteilig nach dem alten und neuen Steuersatz aufteilen. Auf deinen Rechnungen für diese periodischen Leistungen musst du das Datum oder den Zeitraum der Leistung und den jeweiligen Betragsanteil separat ausweisen. Wenn du das nicht tust, wird die gesamte Rechnung mit dem neuen Steuersatz berechnet.

Deine Checkliste zur Erhöhung der MWST-Sätze ab 1. Januar 2024


Saldo- und Pauschalsteuersätze

Nicht nur die normalen Mehrwertsteuersätze ändern sich, sondern auch die speziellen Saldo- und Pauschalsteuersätze, die für bestimmte Geschäftsarten gelten. Du findest die genauen Änderungen und wie sie dich betreffen in der MWST-Info 19 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).


Rabatte und Rückvergütungen

Wenn du 2023 Rabatte auf Rechnungen ausstellst oder Rückvergütungen planst, die erst 2024 verrechnet werden, musst du den alten Mehrwertsteuersatz verwenden. Die Steuererhöhung betrifft diese Fälle nicht.


EDV-Systemanpassungen

Deine Computersysteme für Rechnungsstellung und Buchhaltung müssen aktualisiert werden, um die neuen Steuersätze richtig anzuwenden. Besprich dies rechtzeitig mit deinem EDV-Dienstleister, um sicherzustellen, dass alles im Jahr 2023 und 2024 korrekt läuft. Solltest du noch ein Shopsystem haben, bei dem Anpassungen schwierig oder nur unter sehr hohen und teuren programmiertechnischen Aufwand zu bewerkstelligen ist, empfehle ich einen Umstieg auf peleides.io.


Vorsteuer und Bezugssteuer

Du kannst weiterhin die Mehrwertsteuer, die du für Einkäufe oder Dienstleistungen bezahlt hast, von deiner Steuerschuld abziehen. Bei der Bezugssteuer für Leistungen aus dem Ausland musst du den Steuersatz verwenden, der zum Zeitpunkt des Erhalts der Leistung gilt – also den alten Satz vor 2024 und den neuen ab 2024.


Mehrwertsteuerabrechnung

In deiner Mehrwertsteuerabrechnung für das dritte Quartal oder zweite Halbjahr 2023 kannst du zum ersten Mal die neuen Steuersätze anwenden. Falls du Leistungen hast, die schon früher mit den neuen Sätzen abzurechnen sind, deklariere sie zunächst mit den alten Sätzen und korrigiere ab dem dritten Quartal bzw. zweiten Halbjahr. Achtung: Verzögerst du diese Korrekturen, können Verzugszinsen anfallen.